Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Strafrecht und das allgemeine Zivilrecht. Mein Interessenschwerpunkt ist das Erbrecht. Auch auf anderen Rechtsgebieten bin ich zu Hause und vertrete Sie gern.
Ich lege Wert auf umfassende Informationen meiner Mandanten zu den mir gestellten Rechtsfragen und Sachverhalten. Dabei kommt es mir darauf an, dass Sie verstehen, worum es geht und umfassend informiert und beraten werden. Transparenz ist oberstes Gebot. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich werde ich Sie engagiert und mit äußerster Sorgfalt bei der Aufklärung von Sachverhalten und der Beantwortung von Rechtsfragen vertreten.
Mir geht es darum, dass Sie von vornherein wissen, was machbar ist und was nicht. Zu guter Letzt ist es mir wichtig, Sie über Risiken aufzuklären, insbesondere auch über Kostenrisiken, und zwar vor Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Dieses sind die Grundsätze meines anwaltlichen Handels und mein Verständnis der Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Johannes Steinmann
Rechtsanwalt
Johannes Steinmann
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität in Marburg und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie nach erfolgreicher Absolvierung der Referendariatszeit in Nordrhein-Westfalen bin ich seit 1988 als Rechtsanwalt tätig. Anfangs war ich angestellter Rechtsanwalt in einer Sozietät in Dorsten / Westfalen.
In der Zeit von 1990 bis 2003 war ich freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Seit 1993 bin ich beim Kammergericht als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 2003 eröffnete ich meine eigene Rechtsanwaltskanzlei, seit 2005 ist diese in der Bahnhofstraße 61, 12305 Berlin, ansässig.
Ich bin berechtigt, Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten.